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Kassensysteme für
Gastronomie und Handel

Neu ab 1.1.2017: GDPdU-Bericht

Was ist das?

Ab dem 01.01.2017 müssen Betriebe alle Unterlagen, die z.B. mit einer Registrierkasse/Kassensystem, erstellt worden sind, während der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) "jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar" aufbewahren. Zu den steuerlich relevanten Daten zählen demnach auch: Journaldaten, Auswertungsdaten (Berichte), Programmierdaten und Stammdatenänderungen.

Diese Anforderungen werden von Quorion Kassen erfüllt, indem jede Buchung sofort und in einem verschlüsselten Datensatz auf einer SD-Karte (bei älteren Touch Modellen auf einen USB Stick) hinterlegt werden. Diese Datei wird bei einer Prüfung der Kasse als verschlüsselte Datei an den Prüfer übergeben. Eine Software, welche auf der SD-Karte hinterlegt ist oder kostenlos bei Quorion.de zur Verfügung steht , ermöglicht dem Prüfer persönlich auf einfache Weise die Entschlüsselung dieser Daten.

Diese Datenträger müssen jederzeit verfügbar und lesbar sein. Es empfiehlt sich, die Daten der SD-Karten/USB-Sticks regelmäßig auf ein weiteres Medium zu sichern. (Backup)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 26.November 2010 zu besagtem Thema.

Brief des Bundesministerium [.pdf]

Selbstverständlich ist auch Ihr Steuerberater ein kompetenter Ansprechpartner.

Die von uns neu vertriebenen Quorion Registrierkassen/Kassensysteme sind ab dem 01.01.2016 mit den notwendigen Hardwarekomponenten ausgerüstet.

Bei älteren Modellen besteht teilweise die Möglichkeit einer Nachrüstung. Bitte fragen Sie uns danach.

Haftungsausschluss - Die Firma Kassensysteme Wahlen tritt an dieser Stelle nicht als Berater in steuerlichen Fragen auf! Beraten Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Steuerberater!
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66117 Saarbrücken
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